ORGANISATORISCHES

Terminvereinbarung

Telefonisch unter +43 680 1111 745 oder per E-Mail: r.sabine@gmx.at

Erreichbarkeit während der Behandlungszeiten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich während der Behandlungszeiten schwer erreichbar bin. Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Ich werde Sie so schnell wie möglich zurückrufen.

Terminabsage

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei einer nicht rechtzeitigen Absage bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich den Termin in Rechnung stellen muss.

Allgemeine Praxiszeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 -12:00 13:00 -17:00 Uhr

jeden zweiten Freitag: 08:00 -11:00 Uhr

Am Tag der Therapie bringen Sie bitte mit

Ärztliche Verordnung
aktuelle Befunde, Röntgen, MRT, CT….

Abrechnung und Kostenerstattung

Ärztliche Verordnung

Für die erste Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese sollte folgende Angaben enthalten:

  • Diagnose

  • Behandlungsart (z. B. Physiotherapie oder Osteopathie)

  • Therapiezeit

Bewilligung

In der Regel muss die Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Nach der Genehmigung können Sie bereits bezahlte Rechnungen als Abschlussrechnung einreichen, um eine teilweise Rückerstattung zu erhalten.

Präventive Behandlungen

Sie können auch ohne Verordnung eine Physiotherapie in Anspruch nehmen, wenn Sie gesund sind und z. B. eine präventive Behandlung wünschen oder gezielt auf ein Ziel hinarbeiten möchten. Bei einer bestehenden Diagnose ist jedoch immer eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Kosten und Bezahlung

  • Kosten: Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Dauer der Therapie.

  • Bezahlung: Die Zahlung erfolgt nach jeder Therapieeinheit in bar.

  • Honorarnote: Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Honorarnote über die geleisteten Zahlungen. Diese können Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine teilweise Rückerstattung zu beantragen.

  • Selbstbehalt: Je nach Krankenkasse und Zusatzversicherung kann der Selbstbehalt variieren.

Hinweis: Osteopathie wird von vielen Krankenkassen noch nicht übernommen und gilt daher als Privatleistung.

Abrechnung

Ich arbeite eigenverantwortlich auf ärztliche Anordnung und bin als Wahltherapeutin bei allen Kassen anerkannt. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Ihre Behandlung zunächst selbst tragen müssen. Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie für die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse benötigen. Je nach Verordnung erhalten Sie einen Teil der Behandlungskosten zurück.

Zusatzversicherung

Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, besteht die Möglichkeit, dass diese die Restkosten übernimmt.