Verrechnung

Ich arbeite eigenverantwortlich auf Anordnung eines Arztes. Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahl-Arzt (Therapeuten) System. Ich bin als Wahltherapeutin bei allen Kassen eingetragen.

Für die Inanspruchnahme der physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt eine Verordnung.

Nachdem Sie die Verordnung bewilligt haben, worauf die meisten Kassen bestehen, können die Kosten der Behandlungen mit dem jeweiligen Krankenkassentarif entsprechend, rückerstattet werden.

Dafür reichen Sie die bereits bezahlten Rechnungen gemeinsam mit der chefärztlichen bewilligten Verordnung bei ihrer zuständigen Krankenkasse ein.

Haben Sie eine private Zusatzversicherung, so deckt diese die Restkosten.

Sie können auch eine Beratung im Sinne der Vorsorge (Prävention) ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen.

Kosten

Die Kosten der Therapie richten sich nach Art und Dauer der Behandlung.

Nach jeder Therapieeinheit bitte ich Sie um Bezahlung meiner Leistungen.